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Inklusion für gehörlose und andere 
hochgradig hörbehinderte Kinder und Erwachsene

 

Einleitung

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Was bedeutet Inklusion für gehörlose und hörgeschädigte Menschen? Für Gehörlose und Hörgeschädigte bedeutet Inklusion: Recht auf Gebärdensprache, Barrierefreiheit, Chancengleichheit, gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung in Bezug auf

Information und Medien (Fernsehen und Kino mit Untertiteln oder Dolmetschereinblendung, Internet mit Gebärdensprachfilmen usw.)

Das Arbeitsleben (z.B. Recht auf Weiterbildung, auf ausreichende technische Ausstattung und Arbeitsassistenz)

Behörden, Ämter, öffentliche Einrichtungen, Beratungsstellen

Gesundheit (z.B. Dolmetscher beim Arztbesuch, neutrale Beratung bei Feststellung einer Hörschädigung: Eltern haben die freie Wahl, ob ihr Kind ein Cochlea Implantat oder Hörgeräte bekommen soll und/oder sie Gebärdensprachförderung für sich und ihr Kind haben möchten)

Wohnen (z.B. Kostenübernahme von Rauchwarnmeldern, Lichtklingeln)

Schule und Bildung (Zugang zu allen Bildungsinhalten und -angeboten.)
Der wichtigste Bereich ist die Bildung. Eine umfassende, ausreichende und gute Bildung (im Sinne des lebenslangen Lernens) ist die Voraussetzung dafür, dass Gehörlose und Hörgeschädigte sich aktiv in der Gesellschaft und Politik beteiligen können. 


Schulbildung

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Der Deutsche Gehörlosen Bund mit Sitz in Berlin hat im Oktober 2011 eine Stellungnahme zur Umsetzung der Gesetze der UN - Behindertenrechtskonvention, was die schulische Inklusion gehörloser und hörgeschädigter Kinder betrifft, abgegeben. (Stellungnahme als Anhang). Dieser Stellungnahme schließen wir uns an und unterstreichen:  

Zentraler Leitgedanke der UN-Konvention ist, dass sich nicht die Schüler mit Behinderung an die Schule anpassen müssen, sondern umgekehrt die Schule an die Bedürfnisse des jeweiligen Schülers. D.h. eine einfache Auflösung der Förderschulen wird dem nicht gerecht. Nur unterschiedliche Schultypen, die jeweils passgenaue Bildungsoptionen für hörgeschädigte Kinder anbieten, werden den individuellen Bedürfnisstrukturen der Kinder gerecht werden.
Es geht darum Menschen mit einer Hörschädigung dabei zu unterstützen, dass sie ihre Würde und ihren Selbstwert entfalten können sowie weiter zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Begabungen und Ihrer Kreativität beizutragen und echte Partizipation  Wirklichkeit werden zu lassen. 
Es geht um die Ermöglichung von Teilhabe und nicht lediglich von Teilnahme.

  

Hörgeschädigte Kinder brauchen einen frühen, barrierefreien Zugang zu Sprache. Zu prüfen 
ist dabei immer, über welche sprachliche Modalität  welches Kind am besten Zugang zu Sprache findet (Gebärdensprache, Lautsprache, Bilinguale Angebote).

Hörgeschädigte Kinder brauchen eine differenzierte Angebotsstruktur für ihre Bildungsprozesse, da sie eine sehr heterogene Gruppe sind, was ihre Voraussetzungen und Bedürfnisse angeht.

Hörgeschädigte Kinder brauchen die Möglichkeit über ihr Sosein als gehörloses oder schwerhöriges Kind eine differenzierte Innenansicht zu entwickeln um ihre Identitätsarbeit erfolgreich zu gestalten.

Sie brauchen für diese Bewusstmachung  möglichst früh schon Kontakt mit Gleichbetroffenen  (andere hörgeschädigte Kinder, erwachsene gehörlose Menschen, Gehörlosenkultur, etc.).

Nach wie vor ist eine umfassende und differenzierte Diagnostik des spezifischen individuellen Förderbedarfs (sowie die ausgewiesene Expertise dazu) notwendig und wichtig. Sonst besteht die Gefahr, dass den spezifischen Bedürfnissen hörgeschädigter Kinder in der Inklusion nicht angemessen begegnet wird.

Hörgeschädigte Kinder brauchen verschiedene schulische Optionen für eine differenzierte Umsetzung von Inklusion, dazu gehören auch Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.  
Für gehörlose und hörgeschädigte Kinder in einer vorwiegend hörenden Lerngruppe besteht die Gefahr, dass sie am Rande stehen und vereinsamen.  

 


Arbeitsleben

Gehörlose und hochgradig hörgeschädigte Menschen sind nach wie vor überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Arbeitgeber erhalten über hörgeschädigte und gehörlose Menschen wenig Informationen, hier fehlt die Aufklärungsarbeit.

Gehörlose und schwerhörige Menschen benötigen nicht nur eine intensivere Betreuung bei der Arbeitsplatzsuche, sondern auch Praktika in Unternehmen,  Job Coaching oder ähnliches.

Für Schulabgänger ist in erster Linie  eine betriebliche Ausbildung anzustreben, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach besonderen Regelungen für behinderte Menschen erfolgen soll. Bereits in der Schule sollte man mit einer vorbereitenden Förderung auf das bevorstehende Arbeitsleben beginnen.

Um gehörlosen und hörgeschädigten Menschen  eine möglichst lange Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, sind spezifische Angebote notwendig, wie etwa Unterstützung bei der Vermittlung, Orientierung und Aktivierung, Arbeitsassistenz,                                                           Dolmetschereinsatz bei Betriebsversammlung, Weiterbildungsmaßnahmen, etc.


Arbeitsplätze müssen barrierefrei für diese Klientel gestaltet werden.

                  

 


Wuppertal, den  9. April 2013



Karlheinz Emmert, hd


Klaus E. Altenfeld, hd


Jörg Plank, gl 

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FrankBrüggemann, gl

 

Mike Zdero, gl 

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Pfarrerin Karin Weber, hd

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